AGB Camels – Übersetzungen

 

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Stand: März 2021

1.            Umfang der Leistung

1.1          Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen.

1.2          Die Auftraggeberin verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür die Übersetzung verwendet wird, z.B. ob sie nur der Information, der Veröffentlichung und Werbung, für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren, oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch die damit befasste Übersetzerin von Bedeutung ist.

1.3          Die Auftraggeberin darf die Übersetzung nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass die Auftraggeberin die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat die Auftraggeberin keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Übersetzungsbüro, in der Folge Auftragnehmerin genannt.

1.4          Wird der Zweck einer Übersetzung der Auftragnehmerin nicht bekannt gegeben, so hat die Auftragnehmerin die Übersetzung nach bestem Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.1) auszuführen.

1.5          Übersetzungen sind von der Auftragnehmerin, so nichts anderes vereinbart ist, in elektronischer Form per E-Mail an den Auftraggeber zu liefern.

1.6          Ist nichts anderes vereinbart, hat die formale Gestaltung des Textes dem Format des Ausgangtextes zu folgen.

1.7          Sofern die Auftraggeberin die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss sie dies der Auftragnehmerin bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür, bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten.

1.8          Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit der Auftraggeberin.

1.9          Die Auftragnehmerin hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt sie jedoch ausschließlicher Auftragnehmerin.

1.10       Der Name der Auftragnehmerin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von dieser übersetzt wurde bzw. wenn keine Veränderungen vorgenommen wurden, zu denen die Auftragnehmerin nicht ihre Zustimmung gegeben hat.

2.            Kosten

2.1         Die Kosten (Preise) für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) der Auftragnehmerin, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind. Übersetzungen werden nach Zeilen des übersetzten Textes berechnet. Eine Zeile wird mit 55 Anschlägen definiert; 1 Seite mit 30 Schreibmaschinenzeilen (DIN A4). Sofern nichts anderes vereinbart ist wird als Mindestpreis eine Seite in Rechnung gestellt. Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z.B. Vorlagen mit speziellen Dateiformaten; besondere graphische Formate z.B. InDesign).

2.2          Ist nichts anderes vereinbart, so bildet der Zieltext (Ergebnis des Übersetzens) die Berechnungsbasis.

2.3          Wurde ein Kostenvoranschlag abgegeben, so gilt dieser nur dann, wenn er schriftlich erfolgte.

2.4.1      Mündliche Kostenschätzungen gelten nur als unverbindliche Richtlinie.

2.4.2      Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung unvermeidliche Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird die Auftragnehmerin der Auftraggeberin davon unverzüglich verständigen. In diesem Fall wird eine gesonderte Einverständniserklärung der Auftraggeberin eingeholt und eine Änderung der Auftragsbedingungen festgeschrieben.

2.5          Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, gelten nur als unverbindliche Richtlinie. Die Auftraggeberin ist auch ohne Information nach Punkt 2.4.2 verpflichtet, sofern von der Auftragnehmerin kein neuer Kostenvoranschlag erstellt wird, die tatsächlichen Kosten der Übersetzung nach Punkt 2.1 zu bezahlen.

2.6          Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

2.7          Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen berechtigen die Auftragnehmerin zur nachträglichen Preiskorrektur.

2.8          Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle aufzurunden.

2.9          Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.

2.10       Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden.

3.            Lieferung

3.1          Hinsichtlich der Frist für Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages, so hat die Auftraggeberin dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher von der Auftraggeberin zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

3.2          Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt die Auftraggeberin nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1 erster Absatz) und die Auftraggeberin alle Voraussetzungen des Punktes 3.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Schadenersatzansprüche der Auftraggeberin sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

3.3          Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung in elektronischer Form.

3.4          Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt die Auftraggeberin.

3.5          Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die von der Auftraggeberin der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages bei der Auftragnehmerin. Diese hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Die Auftragnehmerin hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

4.            Höhere Gewalt

4.1          Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmerin der Auftraggeberin unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch die Auftraggeberin, vom Vertrag zurückzutreten. Die Auftraggeberin hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

4.2          Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen:

4.3          Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

5.            Haftung für Mängel (Gewährleistung)

5.1          Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von vier Wochen nach Lieferung (Datum des E-Mails bzw. Übergabe zur Post) der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen von der Auftraggeberin in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

5.2          Zur Mängelbeseitigung hat die Auftraggeberin der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert sie diese, so ist die Auftragnehmerin von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Auftragnehmerin behoben, so hat die Auftraggeberin keinen Anspruch auf Preisminderung.

5.3          Wenn die Auftragnehmerin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann die Auftraggeberin vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.

5.4          Gewährleistungsansprüche berechtigen die Auftraggeberin nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

5.5          Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn die Auftraggeberin in ihrem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass sie beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn der Auftragnehmerin Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmerin ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein von der Auftragnehmerin in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.

5.6          Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen nach Punkt 2.9 und 5.5.

5.7          Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.

5.8          Für auftragsspezifische Abkürzungen, die von der Auftraggeberin bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

5.9          Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird der Auftraggeberin empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.

5.10       Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

5.11       Für von der Auftraggeberin beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet die Auftragnehmerin, sofern diese nicht mit der Lieferung der Auftraggeberin zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.5 sinngemäß.

5.12       Für die Bereitstellung von Übersetzerinnen und Übersetzer bzw. Dolmetscherinnen und Dolmetscher wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

5.13       Für Korrekturleistungen nach Punkt 2.9 wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt wird.

5.14       Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (E-Mail) besteht keine Haftung der Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden der Auftragnehmerin vorliegt.

6.            Schadenersatz

6.1          Alle Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

6.2          Hat die Auftragnehmerin eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.

7.            Urheberrecht

7.1          Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Auftraggeberin das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass der Auftraggeberin alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Die Auftraggeberin sichert ausdrücklich zu, dass sie über diese Rechte verfügt.

7.2          Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat die Auftraggeberin den Verwendungszweck anzugeben. Die Auftraggeberin erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.

7.3          Die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Auftragnehmerin gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn die Auftraggeberin keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Übersetzung zu andern als den angegebenen Zwecken verwendet. Die Auftragnehmerin muss solche Ansprüche der Auftraggeberin unverzüglich anzeigen und ihr bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt die Auftraggeberin auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse der Auftragnehmerin dem Verfahren bei, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Anspruch der Klägerin anzuerkennen und sich bei der Auftraggeberin ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

8.            Zahlung

8.1          Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Übermittlung der Übersetzung innerhalb von 21 Tagen netto ab Rechnungsdatum auf das angegebene Konto zu erfolgen, bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen wird ein Skonto von 2% gewährt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht der Auftraggeberin ein.

8.2          Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz der OeNB. (siehe: www.oenb.at/Service/Zins-und-Wechselkurse).

8.3          Bei Nichteinhaltung der zwischen der Auftraggeberin und Auftragnehmerin vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis die Auftraggeberin ihre Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Ist der Wert der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Wert der Unterlage krass untergewichtig, so ist eine Rückbehaltung nur bis zum Wert der Zahlungsverpflichtung möglich. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits der Auftraggeberin keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Auftragnehmerin in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.

9.            Verschwiegenheitspflicht

Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihr Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet die Auftragnehmerin nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl der/s Beauftragte/n.

10.          Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Rechtsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftragnehmers nach Wahl der Auftragnehmerin der Gerichtsstand der Auftragnehmerin oder der allgemeine Gerichtsstand der Auftraggeberin, für Klagen gegen die Auftragnehmerin der allgemeine Gerichtsstand der Auftragnehmerin ausschließlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.

11.         Verbindlichkeiten

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

12.          Datenschutzhinweis und Datenschutzerklärung im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Wir verarbeiten auftragsbezogene Daten und Unterlagen, die auch personenbezogene Daten beinhalten können, auf der Rechtsgrundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutzerklärung ist integraler Bestandteil dieser AGB. Die Datenschutzerklärung finden Sie auf http://www.camels.at/datenschutz.

Datenverarbeitung bei Übersetzungsaufträgen

Die von Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen werden zur Verarbeitung bei Auftragsdatenverarbeitern laut Artikel 28 DSGVO gespeichert und verarbeitet. Mit der Beauftragung von Übersetzungsaufträgen ist die konkludente Einwilligung zur Datenverarbeitung im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gegeben.

Mag.a Edith Vanghelof
Utendorfgasse 7/1/12
1140 Wien, Österreich

Telefon: (+43 1) 290 01 73
Fax: (+43) 810 9554 460085
Mobil: (+43) 699 17 290 017
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